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Gys Schweisser Mehrzweck Lederschürze

Schutzfähigkeit: Zusammen mit den Schweißschutzbekleidungen SDL-20 und SKL-10 sichert diese einen Schutz gemäß der Norm MSZ EN ISO 11611:2008 „Klasse 2A1+A2” für die zu schützenden Körperteile.

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EAN: 3154020045200 Artikelnummer: 045200 Kategorie:

Beschreibung

GYS Mehrzweck Leder Schürze für Schweisser

Schutzfähigkeit: Zusammen mit den Schweißschutzbekleidungen SDL-20 und SKL-10 sichert diese einen Schutz gemäß der Norm MSZ EN ISO 11611:2008 „Klasse 2A1+A2” für die zu schützenden Körperteile.

Schutzstufe: Die Kategorie des Schutzmittels gemäß dem erteilten EG-Typenzertifikat: 2. Vorgeschlagenes

Verwendungsgebiet: Für Schweißarbeiten und ähnliche Verfahren: Aufgrund der Schutzebene der Schürze (Klasse 2 A1+A2) wird sie, mit den Schutzbekleidungen SDL-20 und SKL-10 zusammen genutzt, für manuelle Verfahren vorgeschlagen, bei welchen Metalltröpfchen größerer Menge entstehen, weshalb diese einen erhöhten Schutz verlangen (z. B. manuelles Bogenschweißen mit alkalischen oder Zellulose-Elektroden, Bogenschweißen mit Kohlendioxyd oder Bogenschweißen mit
Abnahmeelektrode mit gemischtem Schutzgas, Plasmaschneiden, Bogenhobeln, Sauerstoffschneiden, thermischer Streuung) und unter solchen Arbeitsverhältnissen, die einen höheren Schutz verlangen (z. B. Schweißarbeiten/Schneiden in einem engen Raum, Kopf an Kopf oder ähnliche beschränkte Körperposition).

Reinigung und Instandhaltung: Die Schutzbekleidung kann nicht gewaschen werden und chemisch nicht gereinigt werden.
Lagerung: An einer gut gelüfteten, trockenen Stelle und vor Licht geschützt. In der Originalverpackung.
Verpackung: In einem Nylonbeutel und 5er-Packung mit Informationen versehen.

Benutzung

Benutzung: Die Schutzbekleidung beinhaltet keine bekannten allergieauslösenden Stoffe und Mittel. Nur vollständig unbeschädigte, unversehrte und trockene Schutzbekleidung sichert einen entsprechenden Schutz und kann genutzt werden. Beschädigte oder mangelhafte Schutzbekleidung muss sofort gewechselt werden und die beschädigte Schutzbekleidung soll deutlich unbrauchbar gemacht werden. Die Schutzbekleidung des entsprechenden Zustandes sichert bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung einen Schutz gegen Flammen, Schmelzguttröpfchen kleiner Größe, strahlende Wärme und kurzzeitige und zufällige Berührung der Anlagen unter Spannung. Sie schützt jedoch nicht vor Spritzern von geschmolzenem Metall größerer Menge (z. B. bei den Arbeiten im Gießwerk), und vor Stromschlag wegen Berührung einer Gleichstromspannungsquelle über ca. 100 V, die länger als eine zufällige Berührung andauert; beim Bestehen solcher Risiken sind weitere Schutzmaßnahmen notwendig. Da aus technischen Gründen nicht alle unter Spannung stehenden Teile der Bogenschweißanlage vor direkter Berührung geschützt werden können, ist bei den Arbeiten mit solchen Anlagen mit einer entsprechenden Umsicht vorzugehen. Die Schutzbekleidung gewährt einen Schutz gegen UV-Strahlung (auch UVA, UVB und UVC) beim Schweißen und ähnlichen Verfahren (z. B. allen elektrischen Bogenschweißverfahren). Bei der Verwendung kann sich jedoch diese Schutzwirkung infolge von Abnutzung des Stoffes des Schutzmittels reduzieren. Dies kann die Schutzstufe besonders bei bestimmten Typen des Schweißverfahrens bestimmen – z. B. inertes Bogenschweißen oder Bogenschweißen mit aktivem Schutzgas (MIG/MAG) – wo die intensive UV-Strahlung, strahlende Wärme und die größere Menge an Funken und geschmolzenen Metalltröpfchen den Schutz sehr schnell verschlechtern. Bei der Verwendung muss die Schutzbekleidung auch in dieser Hinsicht regelmäßig kontrolliert werden (eine einfache und jede Woche wiederholbare Methode ist es, die Schutzbekleidung gegen das Licht – z. B. einer von einer 100-W-Glühlampe – zu halten: Wenn sie das sichtbare Licht durchlässt, dann wird sie auch die UV-Strahlung durchlassen) und die Mitarbeiter, die der UV-Strahlung ausgesetzt werden, müssen hierauf hingewiesen werden. Sie müssen auch darauf hingewiesen werden, dass, falls sie verbrennungsähnliche Symptome an sich bemerken, dies bedeutet, dass UVB-Strahlung durchdringt, deshalb muss die verwendete Schutzbekleidung repariert oder erneuert werden und es muss überlegt werden, ob auch zusätzliche Schutzmittel verwendet werden müssen.

Die Schweißschürzen 56600, 56602 und 56605 gewähren selbst nur den durch sie verdeckten Oberflächen einen ausreichenden Schutz und müssen für Schweißarbeiten mit Schutzbekleidung kombiniert verwendet werden, die die anderen Körperteile schützen. Bei bestimmten Operationen (z. B. Schweißen oberhalb der Kopfhöhe) können auch zusätzliche Schutzmittel für das Erreichen des entsprechenden Schutzes benötigt werden.
Die Größe (Breite) der Schürze muss so gewählt werden, dass sie den Körper des Trägers vorne mindestens von der Seitennaht bis zur anderen Seitennaht deckt.
Die Schutzfähigkeit gegen das Risiko von Flammen verschlechtert sich, wenn die Schutzbekleidung des Schweißers mit brennbaren Stoffen verschmutzt wird.
Die Erhöhung des Sauerstoffgehaltes der Luft reduziert den Schutz gegen das Risiko der Flamme erheblich. Bei Arbeiten an engen Stellen ist mit besonderer Umsicht zu
arbeiten, wenn die Luft mit Sauerstoff angereichert wird.
Die elektrische Isolierfähigkeit der Schutzbekleidung reduziert sich, wenn die Bekleidung feucht, verschmutzt oder von Schweiß durchweicht ist.
Diese zusätzliche Schutzbekleidung gewährt den vorgegebenen Schutz nur als Ergänzung der Schutzbekleidung zum Schweißen SDL-20 und SKL-10 und muss mit diesen zusammen genutzt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass die Umstände der Arbeitsverrichtung von der Prüfung abweichen können, welche die Konformität des Arbeitsschutzes feststellt, deshalb legen die Umstände des Tragens grundsätzlich die Dauer der Verwendbarkeit der Schutzbekleidung – über die Unversehrtheit und Vollständigkeit hinaus – fest.

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